Das Wappen gilt als „redendes Wappen“, weil die Weinleiter in der Mundart „Raste“ genannt wird. Diese wird bereits seit dem 15. Jahrhundert in den Siegeln abgebildet. Später wurde der badische Schrägbalken ins Wappen aufgenommen. Im 19. Jahrhundert setzte sich allmählich die Weinleiter alleine durch. Das Badische Innenministerium genehmigte dann am 6. März 1895 das Wappen in gespaltenem Schild mit beiden Symbolen. Dennoch wurde in der Folgezeit die einfache Form der Weinleiter als Wappen geführt, bis der Gemeinderat am 18. Dezember 1995 endgültig die amtlich verliehene Form des Wappens, den gespaltenen Schild mit Schrägbalken und Weinleiter, festlegte.