Das Wappen der Großen Kreisstadt Biberach an der Riß zeigt in blauem Schild einen aufgerichteten bekrönten goldenen Biber. Es geht in dieser Form auf eine Verleihung Kaiser Friedrichs III. vom 18. Juli 1488 zurück, der der damaligen Reichsstadt ihr bis dahin geführtes Wappen (in weißem Schild ein blauer, rotbewehrter, rotbezungter und rotbekrönter Biber) verbesserte. Anlass für diese Großzügigkeit des Kaisers war die Tapferkeit des Biberacher Fähnleins in Kämpfen gegen die aufständischen Niederlande.
Die Stadtflagge nimmt die Farben des Wappens auf: blau und gelb. Die Dienstflagge ist die Kombination von Stadtflagge und Stadtwappen.
Die Verwendung des Wappens und der Dienstflagge ist der Gemeinde als öffentlichem Hoheitsträger vorbehalten und rechtlich geschützt. Eine Benutzung durch Dritte ohne Genehmigung ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dagegen kann die einfache Gemeindeflagge (ohne Wappen) beliebig verwendet werden. /www.biberach-riss.de/