Historische Begründung: Die Stadt Lübeck, im Mittelalter bedeutendste Stadt im Ostseebereich und Haupt der Hanse, führt ein doppeltes Wappen: den schwarzen zweiköpfigen Adler und den von Silber und Rot geteilten, sog. "lübschen Schild". Beide kommen zunächst selbständig nebeneinander vor, z.B. am Rathaus und Holstentor; in der Neuzeit überwiegt dann die Form, die beide Wappen verbindet. Den ersten Nachweis über ein eigenes lübisches Hoheitszeichen liefert ein Schiffssiegel von 1230. Von einem am Mast wehenden, geteilten Wimpel wird angenommen, daß er bereits die Farben Weiß und Rot andeuten sollte. Der Doppeladler tritt als Hoheitszeichen etwas später auf: Münzen vom Beginn des 14. Jh. tragen dieses Symbol. Bald danach findet man beide Hoheitszeichen auf Dokumenten nebeneinander. Die zweite Hälfte des 15. Jh. führte zu einer Verbindung beider Wappen, wie sie auch heute noch gebräuchlich ist: dem Adler wurde der "lübsche Schild" auf die Brust gelegt. Stellt der Adler im Wappen der seit 1226 reichsfreien Stadt unzweifelhaft den Reichsadler dar, so sind in den Farben des Schildes vermutlich ebenfalls die alten Reichsfarben, und nicht die Farben der Grafen von Holstein, welche die Stadt als erste vor Heinrich dem Löwen gründeten, zu sehen. Andere bedeutende Reichsstädte wie Bremen, Augsburg, Frankfurt oder Hamburg führten bzw. führen ebenfalls diese Farben. Lübeck war bis 1806 reichsfreie Stadt und danach ein gleichberechtigter Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches. Das in der Weimarer Reichsverfassung so bezeichnete Land Freie und Hansestadt Lübeck wurde über das Groß-Hamburg-Gesetz im Jahre 1937 in das Land Preußen eingegliedert und gehört seitdem zu Schleswig-Holstein. Dieses Gesetz gestattete der Stadt, das bisher vom Land Lübeck geführte Wappen auch unter den geänderten staatsrechtlichen Voraussetzungen weiter zu führen. /Landesarchiv Schleswig-Holstein, Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein/
Großes Wappen der Freien und Hansestadt Lübeck im Deutschen Reich