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Kyffhäuserkreis (Thüringen), Wappen


Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde am 26. Oktober 1994 das nachfolgend beschriebene Wappen des Kyffhäuserkreises genehmigt: In Blau ein aufgerichteter goldener, rot bewehrter und gezungter Löwe, der sich auf einen Schild stützt, auf einem grünen, oben silbern eingefassten Dreiberg. Der Schild ist geviert; 1 und 4 sind fünfmal von Rot und Silber geteilt, 2 und 3 zeigen in Silber sechs rote Wecken in zwei Reihen. Der Dreiberg ist mit einer silbernen Wellenleiste und einem silbernen Wellenfaden belegt. Der goldene Löwe im blauen Feld, der sogenannte Käfernburger Löwe, ist das Stammwappen des Grafen-, später Fürstenhauses Schwarzburg, zu dessen Territorien der überwiegende Teil des Landkreises gehörte: Sondershausen mit Umland war die Unterherrschaft mit Residenz des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen; Frankenhausen mit Umland – einschließlich des Kyffhäusers – und Immenrode sowie Straußberg bildeten die Unterherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt. Die im Stammwappen vorhandene Krone des Löwen wurde als nicht mehr zeitgemäßes dynastisches Emblem weggelassen. Der gevierte Schild zeigt das Wappen der Grafen von Mansfeld, zu deren Gebiet Artern noch im 18. Jahrhundert gehörte, bis es zunächst an Kursachsen und dann 1815 an Preußen (Provinz Sachsen) kam. Der grüne Dreiberg versinnbildlicht die bergige, waldreiche Landschaft, insbesondere die drei Höhenzüge Hainleite, Windleite und das dem Landkreis den Namen gebende Kyffhäusergebirge. Die silberne Wellenleiste ist Symbol der den ostwärtigen Kreisteil durchströmenden Unstrut, der silberne Wellenfaden Sinnbild der das westliche Kreisgebiet durchfließenden Wipper. Der Kyffhäuserkreis führt eine am 26. Oktober 1994 genehmigte Flagge, die blau-weiß längs gestreift ist und das Kreiswappen trägt. /www.thueringen.de/

Genehmigung/Annahme (dd.mm.yyyy): 26.10.1994

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